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Das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Institutionen im Gesundheitswesen

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Themenübersicht Institutionen:

Das Bundesministerium für Gesundheit: BMG

Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Gemeinsamer Bundesausschuss: G-BA

Der GKV Spitzenverband

Institut f. Qualität u. Wirtschaftlichkeit im Gesundheits- wesen: IQWiG

Institut für medizinische Dokumentation u. Information: DIMDI

Der Deutsche Ethikrat

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, insbesonders die Gesundheitsforschung.

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

 

Das Bundesministerium für Gesundheit

Zum Bundesministerium für Gesundheit- BMG

Das BMG erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Thema Gesundheit.
Der Bundestag entscheidet dann, was Gesetz wird.
Zu den zentralen Aufgaben zählt, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.
Und natürlich vieles mehr....

Als Ansprechpartner für die Patienten ist die/der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten eingerichtet worden.
Unsere Briefe dorthin benötigten jeweils viele Monate bis eine Antwort kam (Unter Ministerin Schmidt).


Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Diesem gehören Abgeordnete aller Fraktionen an.

Er beschreibt seine Aufgaben wie folgt:

Patient Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen ist eine ständige Baustelle der Parlamentsarbeit.
Auf der Ausschuss-Agenda stehen unter anderem die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, Patientenrechte und ärztliche Belange gleichermaßen, sowie ethische Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit.


Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Zum G-BA

Der Gesetzgeber hat im Bereich des Gesundheitswesens vorgesehen, dass es durch entsprechende Organe seine Leistungen und deren Bezahlung selbst bestimmt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden.
Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 13 Mitglieder.
drei unparteiische Mitglieder (davon ein unparteiischer Vorsitzender)
fünf Vertreter der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen - siehe GKV Spitzenverband)
fünf Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser)
Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen des G-BA bis zu fünf Patientenvertreter teil, die Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht haben.

Die die Patienten vertretenden Dachorganisationen sind:
der Deutsche Behindertenrat (DBR),
die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..

Der Gesetzgeber meint, hier wäre alles gut geregelt. Aber hinter den Kulissen wird von diversen Interessengruppen hart um das viele Geld gekämpft - und es wird von einigen Beteiligten hierbei auch das Ziel des G-BA verfälscht.

Der Einfluss der Arzneimittelhersteller und Hersteller von Medizintechnik auf die Patienten-Selbsthilfegruppen aber auch auf Ärzte und Kliniken durch verlockende Unterstützungsangebote ist nicht zu unterschätzen. Dahinter stehen dann nur rein finanzielle Interessen der Einflussnehmer.

Ein weiteres Problem sind die Besitzstandswahrer in den Organisationen. Diese möchten alles so weiterverteilt wissen, wie es bisher war, da sie bislang gut damit verdient haben. Hierdurch werden Neuerungen wie die Lasertherapie nach Dr. Wilden massiv behindert.

Auch behindern Designfehler massiv das Funktionieren des G-BA.
So wurden zum Beispiel alle bisherigen Vorschläge der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) für neue Behandlungsansätze mit dem Hinweis auf fehlende Studien hierzu abgeschmettert.
Die Studien selbst können nur von den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) erstellt werden.
Wenn diese also kein Interesse an einer neuen Methode haben, oder auch keinen Geldgeber für die Studie, gibt es keine Studie.
Auch führt die jetzige Praxis dazu, dass die Geldgeber (Pharmaindustrie, Medizintechnik-Industrie) die für sie provitabelsten Therapien durch Mittel für Studien bevorzugen.

Hier berichten wir über Manipulationen zum Verfälschen der Studienlage für die Bewertung. Die meisten Fälle werden jedoch unbekannt bleiben.
Fernsehberichte über den Missbrauch des derzeiten Studiensystems.


GKV Spitzenverband - GKV

Zum GKV Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband übt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen aus.
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten.


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - IQWiG

Zum IQWiG

Gem. § 139 SGB V ist das IQWiG ein "fachlich unabhängiges, rechtsfähiges Institut privaten Rechts". Es wird von einem Stiftungsvorstand beaufsichtigt, in den die Leistungserbringer und die GKV je zwei Vertreter entsenden, der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist gesetzt. Das Institut wird vom G-BA oder dem BMG zu "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen tätig". Man liest im Gesetz die Vorgabe: "Das Institut hat zu gewährleisten, daß die Bewertung des medizinischen Nutzens nach den international anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin und die ökonomische Bewertung nach den hierfür maßgeblichen international anerkannten Standards, insbesondere der Gesundheitsökonomie erfolgt." Um seine Gutachten und Stellungnahmen zu fertigen, "hat" das IQWiG in "allen wichtigen Abschnitten des Bewertungsverfahrens" Sachverständigen und im Gesetz benannten Organisationen "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben. Und weiter: "Zur Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit haben die Beschäftigten vor ihrer Einstellung alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offen zu legen."

Durch die Prüfungungsergebnisse des IQWiG werden die Entscheidungen des G-BA über sehr viel Geld massgeblich beeinflusst.

Das IQWiG gibt auch Gesundheitsinformationen für die Bevölkerung heraus, die man als Newsletter anfordern kann.


Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI

Zum DIMDI

Im Auftrage des Bundesministerium für Gesundheit werden durchgeführte Untersuchungen dokumentiert vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Der HTA-Bericht Nr. 43 von 2006 dokumentiert die aktuellen Kenntnisse über Therapiemöglichkeiten zum "nicht organisch bedingten" Tinnitus.

HTA-Bericht Nr. 43 des DIMDI

Die zur Zeit schulmedizinisch bekannten Behandlungsarten wurden anhand der Literatur geprüft.

Wir haben festgestellt, dass im Falle des HTA-Berichtes Nr. 43 nicht die Studienparameter selbst geprüft wurden.
So wurde die Studie Nakashima mit 1-mal wöchentlich 6 min mit 60 mw auf 830 nm-Basis und insgesamt 4 mal LLLT an der Verum-Gruppe von 50 Probanden als höchst aussagefähig eingestuft.

Fehlerhafte Bewertungen der Studien Mirz und Nakashima durch die HTA-Verfasser

Die offensichtliche Benachteiligung der Lasertherapie nach Dr. Wilden gegenüber den Schulmedizin-Methoden ist in keinem Fall mehr hinnehmbar.

Die Lösung ist schon vorhanden und die chronischen Innenohrpatienten haben ein Recht auf diese zur Zeit wirksamste Therapie.

Es ist Aufgabe der Bundesregierung hier einzugreifen, wenn die ausführenden Einrichtungen nicht im Sinne der Patienten handeln.

Stand ab Januar 2008: Wir kontaktieren die entsprechenden Einrichtungen unseres Staates.

Unser Ziel ist Transparenz, und dass die Low-Level-Laser-Therapie nach Dr. Wilden auf Nutzen, medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für die vertragsärztliche Versorgung gemäß §135 Abs. 1 SGB V überprüft wird.

Wir werden daher alle im weitesten Sinne involvierten Einrichtungen unseres Staates über die erfolgreiche Lasertherapie nach Dr. Wilden informieren und auf die Mängel im Gesundheitssystem hinweisen, dass eine solche Innovation nicht erkannt und realisiert wird.

Hier finden Sie die Berichte über unsere Aktivitäten.


Deutscher Ethikrat

Zum Deutschen Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat ist nicht unmittelbar an den Verfahren zur Zulassung von Medikamenten und medizinischen Methoden beteiligt.

Auch hat er leider nicht die Aufgabe, über die aktuell ausgeübte Ethik-Praxis zu wachen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Laut Ethikratgesetz (EthRG) vom 16.07.2007 bestimmt der Deutsche Ethikrat seine Themen selbst. Er kann aber auch vom Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung mit der Bearbeitung eines Themas beauftragt werden.

Zu den vom Deutschen Ethikrat zu besprechenden Themen gehört für 2010 auch dieses: "Ressourcenallokation im Gesundheits- und Sozialwesen."

Hierin sehen wir ein sehr wichtiges Thema. Die Mängel bei der z. Zt. geltenden Verordnung über die Patientenbeteiligung am Vorschlagswesen sind gravierend.

Die Mitwirkung der Bürger am Vorschlagswesen ist nur Theorie


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Zum Bundesministerium für Bildung und Forschung

Unter Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen finden wir eine gigantisch ausführliche Darstellung, was Forschung für den Menschen sein sollte.
Es heißt dort z.B: Erheblicher Entwicklungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung noch in der patientenorientierten klinischen Forschung. Hier hat Deutschland den Anschluss an den internationalen Stand nicht in erforderlichem Maße halten können.
Die Patienten haben real nicht einmal eine Anlaufstelle, wo der Staat ihre Worte zur Kenntnis nimmt, wie die Verordnung zur Beteiligung der Patienten am Vorschlagswesen eindeutig belegt.

Die Patientenbeteiligungsverordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.


Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland: AWMF

Die AWMF ist u.a. auch Herausgeber der Ärzte-Leitlinien zu Schwindel, Tinnitus und Hörsturz.

Die AWMF beanstandet die geringe Transparenz der "Klinischen Bewertung" in der Verfahrensordnung des G-BA.

Die AWMF befürchtet, dass die geringe Transparenz der „Klinischen Bewertung“ in der Verfahrensordnung des G-BA alle Tore zu einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung oder Verzerrung der Entscheidungen öffnet.
Stellungnahme der AWMF zur Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. 3. 2005


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