tinnituspatient.de - Die informative Website für chronische Innenohr-Patienten

Das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Institutionen im Gesundheitswesen.
Die meisten dieser Institutionen haben wir mit unseren Briefen angeschrieben, um eine Prüfung der Lasertherapie
für Tinnituspatienten zu erwirken. Die Entscheider sahen sich jedoch nicht in der Verantwortung etwas zu tun.

Übersicht der Institutionen, Beschreibungsauszüge aus Texten, wie sie sich selbst beschreiben, Stand etwa 2010.

Das Bundesministerium für Gesundheit: BMG

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Der gemeinsame Bundesausschuss: G-BA

Der gesetzliche Krankenversicherungen Spitzenverband

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: IQWiG

Institut für medizinische Dokumentation und Information: DIMDI

Der Deutsche Ethikrat

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Arbeitsgemeinschaft der wissensch. medizinischen Fachgesellschaften

 

Das Bundesministerium für Gesundheit

Zum Bundesministerium für Gesundheit- BMG

Das BMG erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Thema Gesundheit.
Der Bundestag entscheidet dann, was Gesetz wird.
Zu den zentralen Aufgaben zählt, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.
Und natürlich vieles mehr....

Als Ansprechpartner für die Patienten ist die/der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten eingerichtet worden.
Diese/r vertritt jedoch in Praxis keine Patienteninteressen, sondern soll kritischen Patienten die Richtigkeit des Tuns der Gesetzgeber nahelegen.


Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Diesem gehören Abgeordnete aller Fraktionen an.

Er beschreibt seine Aufgaben wie folgt:

Patient Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen ist eine ständige Baustelle der Parlamentsarbeit.
Auf der Ausschuss-Agenda stehen unter anderem die Weiterentwicklung der Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung, Patientenrechte und ärztliche Belange gleichermaßen, sowie ethische Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit.


Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

Zum G-BA

Der Gesetzgeber hat im Bereich des Gesundheitswesens vorgesehen, dass es durch entsprechende Organe seine Leistungen und deren Bezahlung selbst bestimmt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden.
Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 13 Mitglieder.
drei unparteiische Mitglieder (davon ein unparteiischer Vorsitzender)
fünf Vertreter der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen - siehe GKV Spitzenverband)
fünf Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser)
Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen des G-BA bis zu fünf Patientenvertreter teil, die Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht haben.

Die die Patienten vertretenden Dachorganisationen sind:
der Deutsche Behindertenrat (DBR),
die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..


GKV Spitzenverband - GKV

Zum GKV Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband übt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen aus.
Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten.


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - IQWiG

Zum IQWiG

Gem. § 139 SGB V ist das IQWiG ein "fachlich unabhängiges, rechtsfähiges Institut privaten Rechts". Es wird von einem Stiftungsvorstand beaufsichtigt, in den die Leistungserbringer und die GKV je zwei Vertreter entsenden, der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist gesetzt. Das Institut wird vom G-BA oder dem BMG zu "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen tätig". Man liest im Gesetz die Vorgabe: "Das Institut hat zu gewährleisten, daß die Bewertung des medizinischen Nutzens nach den international anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin und die ökonomische Bewertung nach den hierfür maßgeblichen international anerkannten Standards, insbesondere der Gesundheitsökonomie erfolgt." Um seine Gutachten und Stellungnahmen zu fertigen, "hat" das IQWiG in "allen wichtigen Abschnitten des Bewertungsverfahrens" Sachverständigen und im Gesetz benannten Organisationen "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben. Und weiter: "Zur Sicherstellung der fachlichen Unabhängigkeit haben die Beschäftigten vor ihrer Einstellung alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offen zu legen."

Durch die Prüfungungsergebnisse des IQWiG werden die Entscheidungen des G-BA über sehr viel Geld massgeblich beeinflusst.

Das IQWiG gibt auch Gesundheitsinformationen für die Bevölkerung heraus, die man als Newsletter anfordern kann.


Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI

Zum DIMDI

Im Auftrage des Bundesministerium für Gesundheit werden durchgeführte Untersuchungen dokumentiert vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).


Deutscher Ethikrat

Zum Deutschen Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat ist nicht unmittelbar an den Verfahren zur Zulassung von Medikamenten und medizinischen Methoden beteiligt.

Auch hat er leider nicht die Aufgabe, über die aktuell ausgeübte Ethik-Praxis zu wachen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Laut Ethikratgesetz (EthRG) vom 16.07.2007 bestimmt der Deutsche Ethikrat seine Themen selbst. Er kann aber auch vom Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung mit der Bearbeitung eines Themas beauftragt werden.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung

Zum Bundesministerium für Bildung und Forschung

Unter Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen finden wir eine gigantisch ausführliche Darstellung, was Forschung für den Menschen sein sollte.
Es heißt dort z.B: Erheblicher Entwicklungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung noch in der patientenorientierten klinischen Forschung. Hier hat Deutschland den Anschluss an den internationalen Stand nicht in erforderlichem Maße halten können.


Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland: AWMF

Die AWMF ist u.a. auch Herausgeber der Ärzte-Leitlinien zu Schwindel, Tinnitus und Hörsturz.

Die AWMF beanstandet die geringe Transparenz der "Klinischen Bewertung" in der Verfahrensordnung des G-BA.

Die AWMF befürchtet, dass die geringe Transparenz der „Klinischen Bewertung“ in der Verfahrensordnung des G-BA alle Tore zu einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung oder Verzerrung der Entscheidungen öffnet.
Stellungnahme der AWMF zur Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. 3. 2005


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