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Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger am Vorschlagswesen ist praxisfremd.

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Themenübersicht Patientenbeteiligung:

Patientenbeteiligungsverordnung ist realitätsfremd

Wie die Patientenerfahrungen ignoriert werden am Beispiel der Low-Level-Laser-Therapie

Beispiel wie es besser laufen könnte

Die Patientenbeteiligungsverordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist realitätsfremd.

Die Mitwirkungsmöglichkeit der Patienten am Vorschlagswesen für den Zugang neuer Therapien in das Gesundheitswesen beschränkt sich ja lediglich darauf, über ihre Patientenvertreter etwas vorschlagen zu können, wozu bereits Evidenz nachweisende Studien der Industrie oder Leistungserbringer vorliegen.
Hierin ist kein Sinn erkennbar, denn diese Möglichkeiten werden doch von den Studienveranlassern bereits voll ausgeschöpft.
Der den Patienten angediehene Weg über die Patientenvertreter im G-BA scheint daher wie eine geplante Sackgasse.

Hier können Sie die entsprechende Verordnung nachlesen.

Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
In dieser Verordnung heißt unter
§ 4 Verfahren der Beteiligung
(2) Bei Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 4 bis 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestimmt sich das Antragsrecht nach § 140f Abs. 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der in § 2 Abs. 1 genannten und der nach § 3 anerkannten Organisationen nach den Vorschriften, die für das Antragsrecht der nach § 135 Abs. 1 und § 137c Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch antragsberechtigten Selbstverwaltungsträger gelten.

Diese Bedingungen sind lt. § 135 Absatz 1:

Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(1) Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag einer Kassenärztlichen Bundesvereinigung, einer Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Spitzenverbandes der Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Empfehlungen abgegeben hat über
1. die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit-- auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der Krankenkassen erbrachte Methoden-- nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung,
2. die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung, um eine sachgerechte Anwendung der neuen Methode zu sichern, und
3. die erforderlichen Aufzeichnungen über die ärztliche Behandlung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Leistungen daraufhin, ob sie den Kriterien nach Satz 1 Nr. 1 entsprechen. Falls die Überprüfung ergibt, daß diese Kriterien nicht erfüllt werden, dürfen die Leistungen nicht mehr als vertragsärztliche oder vertragszahnärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.

§ 137c betrifft die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus.

Der G-BA berät damit nur über neue Behandlungen, für die bereits eine ausreichende Anzahl Evidenz beweisender Studien vorliegt.
Auf die Förderung innovativer, neuer Therapien, für die solche Studien noch nicht vorliegen, können die Patienten jedoch leider gar nicht aufmerksam machen.

Das Anliegen der Patienten besteht ja darin, dass sie eine Anlaufstelle brauchen, der sie ihre persönlich gemachten Erfahrungen mit nicht im Katalog der Krankenkassen befindlichen Therapien berichten können.
Diese Institution sollte dann über diese Erfahrungen nachdenken und deren Wichtigkeit ermitteln, um dann über durchzuführende Studien entscheiden.
Das jetzige Verfahren geht an den Bedürfnissen der Patienten vollkommen vorbei und ist für die Patienten vollkommen sinnlos.

Es wurden im Gemeinsamen Bundesausschuss alle bisherigen Vorschläge der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) für neue Behandlungsansätze in verschiedenen medizinischen Bereichen mit dem Hinweis auf fehlende Studien hierzu abgeschmettert.
Wie sollen denn Patienten, die eine neue wirksame Therapie erfahren haben, Studien hierüber beschaffen?

Ab 2012 gilt das neue Versorgungsstrukturgesetz, das auch Verbesserungen für den Zugang von Innovationen zur GKV bringen soll

Wir werden das neue Gesetz überprüfen.

Wie die Patientenerfahrungen ignoriert werden am Beispiel der LLLT

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler erklärt ein Ziel seiner Arbeit: "Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen."

Wenn er seine Sorge um die innovativen Arzneimittel ergänzt auch um die innovativen Behandlungsmethoden wie z.B. die Low Level Laser Therapie, so ist das ein guter Ansatz.
Wir denken, dass auch sein Nachfolger im Amt, Daniel Bahr, dieses Ziel als sinnvoll ansieht.

Bei manchen Innovationen sind eben die Patienten die ersten, die davon Kenntnis haben.
Auch diese Innovationen bedürfen der Förderung durch das BMG.
Leider ist hier eine absolute Schwachstelle in diesem System.

Die vielen hundert Zeugen für die Wirksamkeit der Lasertherapie nach Dr. Wilden bleiben vollkommen unberücksichtigt, darunter Richter, Ärzte, Ingenieure, Lehrer, usw., praktisch alle Berufsgruppen.
Im Sinne der Verordnungen des G-BA sind Patienten offenbar als unmündig für die Beurteilung ihrer Therapie angesehen.
Selbst wenn einige Patientenempfindungen nicht dem Wertmassstab einer Studie entsprechen, so ist es nicht gerechtfertigt, alle Patientenaussagen einfach zu ignorieren.
So ist es den Bürgern leider nicht möglich, ihre persönlichen Erfahrungen einzubringen und dem Gesundheitssystem neue Therapiemöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Erfahrungen dieser Patienten landen im Papierkorb, statt erörtert und ggfs. wissenschaftlich geprüft zu werden.
Auch werden sie den anderen Bürgern nicht bekannt, selbst im Falle, dass es keinerlei evidente schulmedizinische Therapien gibt, so wie bei Tinnitus und Morbus Menière.

Das Ziel der Bundesregierung lt. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Gesundheitsforschung, Forschung für alle Bürger, wird so ignoriert.

Gesundheitsforschungsprogramm 2011 - Gesundheit für alle!


Beispiel wie es besser laufen könnte

Unserer Meinung nach sollten die bestehenden Verordnungen so geändert werden, dass bei der Meldung von neuen Therapien von der Patientenseite her zunächst eine Wichtung der Bedeutung für die Patienten und unser Krankensystem stattfinden sollte.
Diese Bewertung sollte nicht den Kräften des Marktes überlassen werden, sondern von neutralen Fachleuten durchgeführt werden.
Bei Anerkennung als Innovation oder großer Kostenersparnis usw. sollte eine Studie auf Modellbasis angewiesen werden um dann so fortzufahren, wie im Leitfaden für den Zugang von Innovationen beschrieben ist.

Hierdurch ist gewährleistet, dass eine neue von der Patientseite her gemeldete Therapie die nötige Evidenz besitzt.

Wir bitten die neue Bundesregierung, die Mängel am Vorschlagswesen zu beseitigen.

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