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Schulmedizin bei Tinnitus und Morbus Menière.

Das Verhältnis Schulmedizin zur Low-Level-Laser-Therapie:

Eine neue Medizin gewinnt Anerkennung und immer mehr erfolgreiche Anwendungen bei vielen Ärzten in verschiedenen Anwendungsgebieten.
Diese Ärzte wissen aus Erfahrung: Nicht alles, was Kassen bezahlen, ist wirksam. Und nicht alles, was Kassen nicht bezahlen, ist unwirksam.

Low-Level-Lasertherapie in vielen medizinischen Bereichen.
Auch etliche HNO-Ärzte bieten Low-Level-Lasertherapie bei Tinnitus als alternative Behandlung gegen Berechnung an.
Leider jedoch oft mit unterschiedlichsten Behandlungsparametern, die gerade bei der LLLT von großer Wichtigkeit sind.

Die von einigen einflussreichen Medizinern gelenkte Majorität der Schulmedizin bemerkt nicht die Möglichkeiten der Lasertherapie.

 

Themenübersicht Schulmedizin:

Schulmedizin und Tinnitus.

Schulmedizin und Morbus Menière.

HNO-Ärzte, Deutsche Gesell- schaft für HNO-Heilkunde und Tinnitus und Morbus Menière

Ausbildung der Mediziner zur Behandlung von Tinnitus und Innenohr.

Warum die Tinnitusforschung im Innen- ohr richtiger ist als im Hirn.

Gesetzliche Kranken Versicherungen und Tinnitus und Morbus Menière.

Gibt es neue Therapien zu Tinnitus und Morbus-Menière?

Schulmedizin und Tinnitus

Stand der Tinnitus-Forschung Januar 2014: Die widersprüchlichen Thesen der Schulmedizin zum wandernden Tinnitus mit den 2 Orten und den vielen Ursachen bedürfen dringend einer Klärung.

Schulmedizin-These: Tinnitus ist keine Krankheit, sondern ein "Syndrom" mit 1000 möglichen Ursachen (lt. DTL Website).
Das Innenohr ist von der Suche ausgeschlossen, denn leider kennt man dafür ohnehin keine Therapiemöglichkeit.
Beste Profite in der Tinnitusklinik und Pharma- und Hörgeräte-Industrie sind damit gesichert.
Doch wo ist der Erfolg für die Patienten?
www.apotheken-Umschau.de 2009 - Video zum akuten Tinnitus

Prof. Dr. Gerhard Goebel, stellvertretender Vorsitzender der DTL - früher Roseneck-Tinnitusklinik Prien.Video der Apotheken-Umschau 2009 mit Prof. Goebel (ab 2012 stellv. Vorsitzender der DTL) zum chronischen Tinnitus.

Prof. Dr. Goebel, vor 2012 Leiter der Tinnitusklinik Roseneck, äußert sich hier interessanterweise auch zur Lasertherapie:
"Es gibt die sogenannte Low-Laser-Therapie, die jetzt im Klinikum Großhadern doppelblind als wirkungslos getestet wurde."
Prof. Dr. Goebel schaut sich die Studien offensichtlich nicht sorgfältig an, die er aber gerne anführt.
Wir haben uns die Studie etwas genauer angesehen, die 2007 zum Erwerb des Doktor-Grades von Frau Aleksandra de Nigris vorgelegt wurde.
Studie Aleksandra de Nigris

Sicherlich gibt es auch einige Erkrankungen, die das Innenohr schädigen können, z.B. eine Entzündung dort. Oder auch ototoxische Antibiotika.
Das Tinnitus keineswegs jedoch 1000 Ursachen hat, sondern in den allermeisten Fällen nur eine einzige Ursache, beweisen die Häufungen der Tinnituserkrankungen bei den amerikanischen Soldaten im Iraq und Afghanistan.
Mittlerweile (2011) zahlen die Amerikaner für über 800 000 Soldaten Behandlungs-Leistungen für meistens Tinnitus und auch andere Innenohrschäden. Das sind die höchsten Aufwendungen von allen Kriegserkrankungen.
Die ATA (American Tinnitus Association) gibt die Lautstärke der Waffen und Systeme als eindeutige Ursache für die Innenohrüberforderung der Soldaten an.
Tabelle der Waffensysteme mit Angaben der Dauer, wann hierbei Hörschäden entstehen

Zum Vergleich: Lautstärken denen Jugendliche bei uns ausgesetzt sind - Quelle Techniker Krankenkasse.

Schulmedizin-Behandlungsablauf: Es beginnt die Ursachen-Fahndung nach den 1000 möglichen Ursachen, diese führt später über die möglichen psychosomatischen Ursachen zum Gehirn und schließlich zur Erklärung der nicht heilbaren Hirnfehlfunktion. Das ist lt. Schulmedizin der Status der 3 Millionen chronischen Tinnituskranken in Deutschland, denen nichts übrig bleibt, als sich an die Geräusche zu gewöhnen.

Die Lasertherapie nach Dr. Wilden beweist jedoch, dass sich die Hörzellen noch lange sehr gut regenerieren können.
Dr. Wilden: Theorien, welche die Entstehung von Tinnitus in das Gehirn verlagern, verhindern die dringend nötige Prophylaxe von Gehörschäden und Tinnitus


Die Schulmedizin und Morbus Menière

Morbus Menière: Bitte bringen Sie mich nicht in ein Krankenhaus!Dieses von Selbsthilfegruppen ausgegebene Papier zeigt die Situation sehr deutlich: Bitte bringen Sie mich nicht in ein Krankenhaus!

Da es durchaus etliche verschiedene Ursachen für einen Schwindel geben kann, dauert es aber oft zu lange, bis der Schwindel als Morbus Menière festgestellt wird.
Dieser wird wie beim Tinnitus als nicht heilbar bezeichnet, es wird das Problem durch Abtötung des Gleichgewichtssinnes zu lösen versucht. Hierbei wird oft auch der Hörsinn schwer geschädigt.
Eine ausführliche Beschreibung der Krankheit und der ausgeführten Behandlungsmethoden bietet die Apotheken-Umschau online.
Online Bericht der Apotheken Umschau zum Morbus Menière
biowellmed.de morbus menière patientenberichtPatientenbericht Morbus Menière im Biowellmed Online Forum
Lt. Apotheken-Umschau vom 15.11.2009 kommt jedes Jahr in Deutschland pro 1000 Einwohner 1 neuer Morbus Menière Patient hinzu. Das sind also 80 000 neue Erkrankungen im Jahr, bzw. 800 000 in 10 Jahren.

Wir stellen hierzu fest: Morbus Menière ist heilbar, wie die Berichte von Ellen und Karl beweisen. Die Erfolge der LLLT sind bei Morbus Menière im Allgemeinen noch besser als die bei Tinnitus.


Die Leitlinien der Schulmedizin zu Tinnitus und Schwindel.

Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie zum Tinnitus beschreiben den beklagenswerten Zustand in diesem Bereich.
Gleich zu Beginn heißt dort wörtlich:
Diagnostik und Therapie von Ohrgeräuschen sind grundsätzlich durch das Fehlen fundierter pathophysiologischer Erkenntnisse und den Mangel an tinnitusspezifischen Therapieformen gekennzeichnet. Angesichts der großen Zahl betroffener Patienten mit erheblichem Leidensdruck muß diese Situation als unbefriedigend bezeichnet werden. Eine Vielzahl therapeutischer Vorschläge mit unterschiedlicher, zumeist hypothetischer Begründung wurde in den letzten Jahren angegeben und eingesetzt. Dabei läßt sich eine weit verbreitete Polypragmasie erkennen, deren wissenschaftliche Fundierung zum Großteil fehlt. So werden immer wieder von einzelnen Autoren erstaunliche Heilungserfolge berichtet, die von anderen Untersuchern nicht reproduziert werden können. Dadurch sind sowohl behandelnder Arzt als auch Patient mit einer Vielzahl, z. T. widersprüchlicher Aussagen konfrontiert, die ein geplantes und rationales Vorgehen kaum ermöglichen. Der Patient erleidet durch die Vielzahl der angewandten Behandlungsverfahren mit nicht überprüfter Wirksamkeit möglicherweise zusätzliche iatrogene Schäden, die sein Leiden noch verstärken und eine wirksame Behandlung eventuell sogar verhindern.

Ärzte-Leitlinien Tinnitus
Ärzte-Leitlinien Hörsturz
Ärzte-Leitlinien zur Schwindel-DiagnostikÄrzte-Leitlinien zur Schwindel-Diagnostik (einschließlich Morbus Menière).

Das Nichtwissen über die positive Wirkung der Low Level Laser Therapie nach Dr. Wilden scheint von der Dachorganisation gezielt gepflegt zu werden.
Eine Information bei Dr. Wilden selbst liegt nicht im Interesse der Lenker des Verbandes. Hier wäre es auf einfache Weise möglich, sich ein reales Bild zu machen. Medizinern und Therapeuten, die daher sagen, dass sie noch nie etwas von der Low-Level-Laser-Therapie gehört haben, ist wahrscheinlich kein Vorwurf zu machen.
Aber für die Patienten ist dieses absolut dramatisch - die oft einzig mögliche Therapie findet nicht statt!
Denn für das überforderte Ohr, also geschädigte Hörzellen - die wahrscheinlich häufigste Art des Tinnitus, gibt es wohl nur die Hörzellenregenerierung mit Softlaser.
In der Notlage, nichts zu kennen, was wirklich helfen könnte, verordnet der Arzt oft auf entsprechendes Flehen des Patienten Behandlungen so lange sie von der Kasse bezahlt werden, die aber allesamt nicht helfen.
Der Patient sucht dann weiter und gibt Alles her für nichts nützende Versprechungen.
Wir haben hierzu etliche E-Mails und Patienten-Telefonate erhalten.
Nur vielleicht jeder tausendste findet Dr. Wildens Therapiemöglichkeit.

Das bestehende Doppelblindsystem: Patienten und HNO-Ärzte wissen nichts von und über LLLT, sollte zu einem doppelt-transparent-System gemacht werden, so wie es notwendig ist.


Die Ausbildung der Mediziner zur Behandlung von Tinnitus und Innenohr.

Leider erfolgt so gut wie keine Ausbildung der Mediziner im Bereich der Low-Level-Laser-Behandlungen.
Da den Professoren selbst die entsprechenden Kenntnisse fehlen, können sie diese auch nicht weitergeben.
Die Forschung ist durch die profitgelenkten Studien im Sinne der jetzigen "Leistungserbringer" schon lange keine freie Forschung mehr.
2014 fordern Forscher in der ZEIT: Rettet die WissenschaftFalsche Studiendaten häufen sich und die Kontrollmechanismen sind lückenhaft. 2014 fordern Forscher in der ZEIT deshalb: Rettet die Wissenschaft!
So werden auch unsere Studenten von Teilen der medizinischen Möglichkeiten ferngehalten.
Eine Befreiung aus dieser Situation scheint kaum möglich.


 

Warum ist die Low-Level-Laser-Forschung im Innenohr die Richtigere als die Forschung im Hirn?

Die Antwort liegt im Erleben der Lasertherapie-Patienten. Mein (Manfred) Tinnitus z.B. wurde weder von einem Placebo, noch von Ginkgo, noch durch übernatürliche Kräfte des Therapeuten, schon gar nicht durch eine Massnahme am Gehirn, sondern allein durch den Softlaser im Innenohr so wesentlich gebessert.

Die Morbus Meniere-Patientin Ellen und der Morbus Meniere-Patient Karl dieser Website können das ebenso bestätigen wie viele Hundert andere mit Erfolg behandelte Patienten von Dr. Wilden auch.

Alle diese Menschen beweisen, dass der Verursacher des Tinnitus bzw. Morbus Meniere das Innenohr ist und nicht diffuse Strukturen im Gehirn.

Erfahrungsbericht und Meinung hierzu einer erfolgreich behandelten Tinnitus-Patientin von Dr. Wilden.
"Entweder ist Tinnitus eine Dauererregung der Hörzellen oder eine gestörte Informationsverarbeitung im Gehirn. Beides kann nicht richtig sein. Hier handelt es sich nicht um eine Glaubensfrage, sondern um wissenschaftliche Zusammenhänge..." Dr. iur. Anette Lühring-Ryder 19.02.2011


Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Tinnitus / Morbus Menière

Für die Low Level Lasertherapie nach Dr. Wilden zahlen die Kassen nichts, obwohl für die hochdosierte Lasertherapie nach Dr. Wilden noch gar keine offiziellen Studien durchgeführt wurden. Es wurden bislang nur Laserstudien bewertet, die etwa 1% der Dosis bei Dr. Wilden entsprechen.

Die privaten Kassen übernehmen teilweise die Kosten der Behandlung. Patienten können sich hierüber bei Dr. Wilden informieren.

Die Krankenkassen sind im Allgemeinen angehalten, dann zu bezahlen, wenn Evidenz-beweisende Therapien angewandt werden.

Die nachfolgend angegebene Richtlinie definiert die vom G-BA beschlossenen Kassenleistungen.
Die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung vom 24.02.2012.
Diese Richtlinie wird bei vielen Erkrankungen auch befolgt, bei Tinnitus und Morbus Menière wird diese Regel jedoch stark mißachtet.
Manche Krankenkassen zahlen hier einen Teil der nicht evidenten Behandlungen, weil es sich so eingeschlichen hat und weil die Patienten um irgendeine weitere Hilfe flehen.
So werden im Rahmen von sogenannten Kompaktkuren oft Massnahmen wie Trommeln, Malen, Singen und mehr als Gruppentherapie bezahlt.
Diese Kosten stellen jedoch nur einen Teil der Tinnitus-Behandlungskosten insgesamt dar und enden praktisch nie.
Es ist leider nicht nützlich, dass die Krankenkassen diese Behandlungen bezahlen.

Im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer können die Kosten der LLLT geltend gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrem Lohnsteuer-Berater oder -Hilfeverein.
Es gibt hierzu laufend neue Richter-Urteile - FOCUS ONLINE: Richter läuten Kehrtwende ein.


Sehr kranke Tinnitus-Patienten können u.U. eine Low-Level-Lasertherapie als Kassenleistung beanspruchen!

Das Folgende muss gesagt sein:

Zwar wird es von einigen Medizinern bestritten, aber es gibt Suizide auf Grund von Tinnitus.

Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes könnten solch gefährdete Patienten wohl auch eine Lasertherapie nach Dr. Wilden auf Kassenkosten beanspruchen.

Auszug aus der Kostenregelung-Richtlinie, die auch die Kostenregelung für die LL-Lasertherapie definiert, die Low-Level-Lasertherapie gehört nach Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V zu den Methoden der Anlage II.

§ 1 Regelungsinhalt
(1) Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkannten ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung und - soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich - die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung.
(2) Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung gemäß § 135 Abs.1 SGB V aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen wurden, sind in Anlage II der Richtlinie aufgeführt; Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, sind in Anlage III genannt.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Die Richtlinie ist nach § 91 Abs. 9 SGB V für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, für die gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherte verbindlich. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind von der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
(2) Der Ausschluss einer Methode - gemäß Anlage II - lässt die Leistungserbringung bei Vorliegen der im Leitsatz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az. 1 BvR 347/98) aufgeführten Voraussetzungen unberührt.
Demzufolge kann eine Patientin oder ein Patient mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, eine von ihr oder ihm gewählte, ärztlich angewandte Behandlungsmethode trotz des Ausschlusses von der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
Die Ärztin oder der Arzt hat die Entscheidung zur Anwendung einer Methode nach Satz 2 sowie die entsprechende Aufklärung, einschließlich der Information, dass es sich um eine nach § 135 SGB V ausgeschlossene Methode handelt, und das Einverständnis der Patientin oder des Patienten zu dokumentieren.

Demzufolge könnte daher z.B. bei Gefahr eines Patienten-Suizides die LLLT nach Dr. Wilden als nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf vom Patienten beim behandelnden Arzt beansprucht, von diesem "aufgeklärt" und dokumentiert, und von der Kasse übernommen werden!
Hier finden Sie das dieser Regelung zu Grunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6.12.2005.


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