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Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information:
Mangelnde Evidenz der Schulmedizin-Methoden bei Tinnitus

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Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI

Zum DIMDI

Im Auftrage des Bundesministerium für Gesundheit werden durchgeführte Untersuchungen dokumentiert vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Der HTA-Bericht Nr. 43 von 2006 dokumentiert die aktuellen Kenntnisse über Therapiemöglichkeiten zum "nicht organisch bedingten" Tinnitus.

Original HTA-Bericht Nr. 43 des DIMDI

Die zur Zeit schulmedizinisch bekannten Behandlungsarten wurden anhand der Literatur geprüft:

1. Apparativ-akustische Therapien = Unterdrückung des Tinnitus mittels Maskern
2. Elektrostimulation
3. Psychologische Therapieverfahren = Hypnose, Biofeedback, Neurobiofeedback, komplexe psychotherapeutischen Behandlung usw.
4. TRT: Die bisher publizierten Ergebnisse der TRT sind leider häufig methodisch schlecht und wissenschaftlich von geringem Wert.
5. Pharmakologische Therapien: Bei Einsatz pharmakologischer Therapiemethoden fallen die oft erwähnte Unverträglichkeit der Medikamente, bzw. deren Nebenwirkungen auf.
6. Chirurgische Verfahren = Steigbügelentfernung, Cochlearimplantationen usw.
7. Sonstige und alternative Therapieverfahren = hyperbare Sauerstofftherapie, Niedriglaserbehandlung, Akupunkturbehandlung usw.

Der HTA-Bericht kommt insgesamt zu einem katastrophalen Ergebnis: Keine der derzeit schulmedizinisch eingesetzten Behandlungen bei Tinnitus konnte bisher wissenschaftlich abgesichert werden!

Trotzdem wird entgegen des fehlenden Evidenznachweises hierfür von den Kassen gezahlt!
Hierdurch werden viele 100 Millionen Euro für nicht wirksame Behandlungen verschwendet.
Auszüge hierzu aus dem Bericht:

3.3.3 Diskussion
Keine einzige Methode hat den Status, dass nach herkömmlichen Bewertungsmaßstäben (randomisierte klinische Studien, unabhängige Bestätigungsuntersuchungen anhand einer entsprechenden Fallzahl, Überlegenheit gegenüber Placebo etc.) davon gesprochen werden kann, ein viel versprechender Therapieansatz zu sein. Sämtliche Therapiearten sind demnach ungeeignet als Therapieform der Wahl zu gelten.

3.6.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Bei der Tinnitustherapie werden oft Methoden angewendet, die im Leistungskatalog der Sozialversicherung als refundierbar enthalten sind. Nun entsteht das Problem, dass diese an sich refundierbaren Leistungen auf ein Störungsbild angewendet werden, für das diese Therapieform in der Regel nicht geprüft ist, bzw. keine Evidenz aufweist. Folglich ist der Leistungsanspruch zunächst zu hinterfragen. Der sozialversicherungsrechtlich geschützte Patient hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Krankenbehandlung im Sinn der § 135ff SGB V. Dies führt zu einem vorprogrammierten Spannungsfeld, da nach dieser Gesetzgebung nur Verfahren angewendet werden dürfen, deren Evidenz hinreichend geprüft wurde.
Unklar ist auch die Rolle der Leistungsinanspruchnahme von Therapieverfahren, die sich mit der Bekämpfung der eingetretenen Nebenwirkungen auseinandersetzen. Besonders problematisch erscheint auch das Gebiet, wenn einzelne für andere Bereiche etablierte Therapieverfahren in Kombination angewendet werden und den Sozialversicherungsträgern dieses „Kombipack“ als taugliche Tinnitustherapiemehode verkauft wird, wie Rosanowski et al.54 sinngemäß exemplarisch beschreiben.

4.8 - Zusammenfassende Diskussion aller Ergebnisse
In der Regel weisen weder die diagnostischen Verfahren, noch die therapeutischen Methodenklassen – geschweige denn Einzeltherapien – eine wissenschaftliche Absicherung auf, die in der Medizin üblich ist. Aus dieser sowohl für die Patienten als auch für die Behandler höchst unbefriedigenden Situation ergeben sich - zumindest aus der Literatur zu entnehmen – ungelöste sozialversicherungsrechtliche, ökonomische sowie juristische Probleme.

Der HTA-Bericht zum Niedriglaser (LLLT)

Originaltext aus dem HTA-Bericht, HTA-Bewertung der Low-Level-Laser-Studien Mirz und Nakashima

Auf Seite 67 kann man nachlesen, wie der neueste dort dokumentierte Low-Level-Laser Test aussah. Er wurde 1-mal wöchentlich 6 min mit 60 mw auf 830 nm-Basis an der Verum-Gruppe von 50 Probanden durchgeführt.
Dieses entspricht bei weitem nicht der bei Dr. Wilden durchgeführten Therapie.
Der Nicht-Erfolg war schon auf Grund der geringen Bestrahlungszeiten zu erwarten, es wird aber daraus gefolgert, dass Niedriglaser-Therapie nicht möglich ist.
Das ist wissenschaftlich falsch.

Einzelheiten zu den falschen Bewertungen der Studien Mirz und Nakashima durch die HTA-Verfasser

Ein ausführlicher Test der Lasertherapie nach Dr. Wilden kann hier der Anfang für eine erste absicherbare Therapie sein.
Die große Zahl der vorliegenden positiven Patientenberichte läßt das erwarten.

Die offensichtliche Benachteiligung der Lasertherapie nach Dr. Wilden ist in keinem Fall mehr hinnehmbar.

Die Lösung ist schon vorhanden und die chronischen Innenohrpatienten haben ein Recht auf diese zur Zeit wirksamste Therapie. Es ist Aufgabe der Bundesregierung hier einzugreifen, wenn die ausführenden Einrichtungen nicht im Sinne der Patienten handeln.

Stand ab Januar 2008: Wir kontaktieren die entsprechenden Einrichtungen unseres Staates.

Unser Ziel ist Transparenz, und dass die Low-Level-Laser-Therapie nach Dr. Wilden auf Nutzen, medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für die vertragsärztliche Versorgung gemäß §135 Abs. 1 SGB V überprüft wird.

Wir werden daher alle im weitesten Sinne involvierten Einrichtungen unseres Staates über die erfolgreiche Lasertherapie nach Dr. Wilden informieren und auf die Mängel im Gesundheitssystem hinweisen, dass eine solche Innovation nicht erkannt und realisiert wird.


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